Aktiva – die Vermögensseite
Die linke Seite der Bilanz zeigt, worin das Unternehmen investiert hat.
A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände – II. Sachanlagen – III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen: I. Vorräte – II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände – III. Wertpapiere – IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
D. Aktive latente Steuern (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Wahlrecht bei einer insgesamt entstehenden Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB)
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Passiva – die Kapitalseite
Die rechte Seite der Bilanz zeigt, woher das Kapital kommt.
A. Eigenkapital: I. Gezeichnetes Kapital – II. Kapitalrücklage – III. Gewinnrücklagen – IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag – V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
B. Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten: Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten
D. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
E. Passive latente Steuern (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Ansatzpflicht bei einer insgesamt entstehenden Steuerbelastung nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Latente Steuern nach Größenklasse
Kleine Kapitalgesellschaften einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gilt diese Befreiung nicht. Maßgeblich sind Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.
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Verkürzte vs. vollständige Gliederung
Die Gliederungstiefe hängt von der Größenklasse ab.
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Kleine Kapitalgesellschaft
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