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Gewerbeanmeldung

Gewerbe anmelden als GmbH oder UG — wer, wann und mit welchen Unterlagen

Die Gewerbeanzeige ist für die meisten neuen Gesellschaften der erste Kontakt mit der Gemeinde. Hier erfahren Sie, wann eine GmbH oder UG anzeigepflichtig ist, wer die Anzeige abgibt, welche Unterlagen vor und nach der Eintragung genügen und welche Stellen danach automatisch informiert werden.

Stand: 2026-10-15

Wann eine GmbH ein Gewerbe anzeigen muss

Anzeigepflichtig ist, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt — und zwar gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Abs. 1 GewO). Für die GmbH heißt das: Sobald sie ihre gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist die Anzeige fällig. Das kann schon vor der Eintragung sein, wenn die Gesellschaft in Gründung bereits Geschäfte macht, oder erst danach.

Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die Rechtsform. Übt eine GmbH ausschließlich eine Tätigkeit aus, die gewerberechtlich kein Gewerbe ist — etwa einen freien Beruf —, entfällt die Gewerbeanzeige. Steuerlich bleibt sie trotzdem gewerbesteuerpflichtig, weil das Gewerbesteuergesetz Kapitalgesellschaften ausnahmslos als Gewerbebetrieb einordnet (§ 2 Abs. 2 GewStG). Im Zweifel klärt das Gewerbeamt, ob Ihre Tätigkeit anzeigepflichtig ist.

Wer die Anzeige abgibt

Gewerbetreibende ist die Gesellschaft selbst. Die Anzeige gibt deshalb die Geschäftsführung als gesetzliche Vertretung ab; im Vordruck werden die Gesellschaft mit Firma, Registerangaben und Betriebsanschrift sowie die vertretungsberechtigten Personen erfasst. Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, verlangen Gemeinden wie Berlin für die weiteren Personen ein Beiblatt für Vertretungsberechtigte.

Gesellschafter, die nicht zur Geschäftsführung gehören, müssen kein eigenes Gewerbe anmelden. Betreibt die GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist jede Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle bei der jeweils zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Unterlagen vor und nach der Eintragung

Beispiel Berlin laut Dienstleistungsportal service.berlin.de, Stand Oktober 2026; andere Gemeinden können abweichen.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung einer GmbH
UnterlageGmbH bereits eingetragenGmbH in Gründung
Gewerbeanmeldung (Vordruck GewA 1, online oder auf Papier)jaja
Ausweisdokument mit Lichtbild der anmeldenden Personja, bei Online-Antrag nicht nötigja, bei Online-Antrag nicht nötig
Aufenthaltstitel bei Staatsangehörigen außerhalb der EUjaja
Aktueller Handelsregisterauszugja—
Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Satzung—ja, statt des Registerauszugs
Zustimmungserklärung der Gesellschafter—ja
Beiblatt für weitere Vertretungsberechtigtebei mehreren Geschäftsführernbei mehreren Geschäftsführern
Erlaubnis oder Eintragung bei erlaubnispflichtigen Tätigkeitenje nach Tätigkeitje nach Tätigkeit

Die Anzeige ist keine Erlaubnis

  • Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
  • Vermittlung von Grundstücken, Gewerbe- und Wohnräumen sowie von Darlehen, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)
  • Versicherungsvermittlung, Erlaubnis durch die Industrie- und Handelskammer (§ 34d GewO)
  • Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO)
  • zulassungspflichtige Handwerke: Eintragung in die Handwerksrolle nach der Handwerksordnung
  • Gaststätten und weitere Bereiche nach Landesrecht oder Spezialgesetzen

Mit der Gewerbeanzeige teilt die Gesellschaft der Behörde mit, dass sie tätig wird; eine Genehmigung ist das nicht. Für bestimmte Tätigkeiten braucht die GmbH vor dem Start zusätzlich eine Erlaubnis, bei der auch die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung geprüft wird. Wer ohne erforderliche Erlaubnis beginnt, riskiert Bußgelder und die Untersagung.

Was die Gewerbeanzeige kostet

Die Verwaltungsgebühr setzt jede Gemeinde selbst fest; einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht. Berlin etwa berechnet nach seinem Dienstleistungsportal für eine GmbH mit einer Person in der Geschäftsführung 31 €; jede weitere vertretungsberechtigte Person kostet 13 € zusätzlich, die elektronische Anzeige 15 €. Fragen Sie den aktuellen Betrag bei Ihrer Gemeinde ab, bevor Sie die Gründungskosten planen.

Wohin die Daten nach der Anzeige gehen

Die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das zuständige Finanzamt über den Inhalt der Anzeige (§ 138 Abs. 1 AO). Außerdem übermittelt sie Daten regelmäßig an weitere Stellen (§ 14 Abs. 8 GewO), darunter die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit, die Zollverwaltung und die statistischen Ämter.

Daraus folgen drei praktische Punkte. Erstens wird die GmbH Mitglied der Industrie- und Handelskammer, sobald sie zur Gewerbesteuer veranlagt ist und eine Betriebsstätte im Kammerbezirk unterhält (§ 2 Abs. 1 IHKG). Zweitens gilt die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens erstattet wurde (§ 192 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Drittens ersetzt die Weitergabe an das Finanzamt nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den die Gesellschaft selbst übermitteln muss.

Ummeldung und Abmeldung

Auch spätere Änderungen sind anzuzeigen: die Verlegung des Betriebs, ein Wechsel oder eine wesentliche Ausweitung des Gegenstands, eine Namensänderung und die Aufgabe des Betriebs (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Dafür gibt es die Vordrucke GewA 2 für die Ummeldung und GewA 3 für die Abmeldung. Ändert sich nur die Firma der GmbH im Handelsregister, ist das gewerberechtlich eine Namensänderung und damit ebenfalls zu melden.

So geht es mit gruendung.io

  • Festpreis 29 € für das Datenpaket
  • Anmeldung (GewA 1), Ummeldung (GewA 2) und Abmeldung (GewA 3)
  • Hinweise auf mögliche Erlaubnispflichten je nach Tätigkeit
  • Felder je nach Rechtsform passend gewählt, etwa die Angaben zum gesetzlichen Vertreter bei der GmbH

Das Anschluss-Modul Gewerbeanmeldung stellt die Felder des amtlichen Vordrucks als Datenpaket zusammen und belegt Firma, Registerangaben und Betriebsanschrift aus den Stammdaten Ihrer Gesellschaft vor, sodass Sie das Formular Ihrer Gemeinde nur noch übertragen oder einreichen müssen. Die Anzeige selbst erstatten Sie bei der Gemeinde; die Gebühr zahlen Sie dort.

Häufige Fragen

Muss jede GmbH ein Gewerbe anmelden?

Jede GmbH, die ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung betreibt. Übt sie ausschließlich eine nicht gewerbliche Tätigkeit aus, etwa einen freien Beruf, entfällt die Anzeige nach § 14 GewO. Die Gewerbesteuerpflicht besteht für die GmbH unabhängig davon.

Kann eine GmbH in Gründung schon ein Gewerbe anmelden?

Ja, wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit bereits aufnimmt. Statt des Handelsregisterauszugs verlangen Gemeinden dann den notariellen Gesellschaftsvertrag; Berlin zusätzlich eine Zustimmungserklärung der Gesellschafter. Nach der Eintragung sind Firma und Registerangaben gegebenenfalls nachzumelden.

Wer unterschreibt die Gewerbeanmeldung einer GmbH?

Die Geschäftsführung als gesetzliche Vertretung der Gesellschaft. Bei mehreren Geschäftsführern werden die weiteren vertretungsberechtigten Personen in einem Beiblatt angegeben.

Was kostet die Gewerbeanmeldung einer GmbH?

Das bestimmt die Gemeinde. Für Berlin weist das Dienstleistungsportal 31 € bei einem gesetzlichen Vertreter aus, 13 € für jeden weiteren und 15 € für die elektronische Anzeige.

Muss ich nach der Gewerbeanmeldung noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?

Ja. Die Gemeinde informiert zwar das Finanzamt, die steuerlich erheblichen Angaben muss die Gesellschaft aber selbst elektronisch übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO). Für Kapitalgesellschaften gilt dafür die Monatsfrist ab Gründung.

Muss sich die GmbH zusätzlich bei der Berufsgenossenschaft melden?

Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanzeige binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens erstattet wurde (§ 192 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Ist das nicht der Fall oder betreibt die GmbH kein anzeigepflichtiges Gewerbe, meldet sie sich innerhalb einer Woche selbst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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