Gründungssoftware
Welche Software hilft bei der GmbH-Gründung — und wo braucht es Notariat oder Beratung?
Wer eine GmbH oder UG gründet, findet Musterverträge, Gründungsdienste und Software mit sehr unterschiedlichem Umfang. Diese Seite ordnet die Rollen, nennt Kriterien, an denen Sie gute Gründungssoftware erkennen, und sagt offen, wo Software endet und Notariat, Anwaltschaft oder Steuerberatung gebraucht werden.
Stand: 2026-10-15
Wer bei der Gründung welche Aufgabe übernimmt
| Aufgabe | Zuständig | Rolle der Software |
|---|---|---|
| Entscheidungen zu Rechtsform, Kapital, Anteilen, Geschäftsführung | Gründerinnen und Gründer | erklärt Folgen und prüft Angaben |
| Gesellschaftsvertrag beurkunden, Willen erforschen, belehren | Notariat (§ 2 GmbHG, § 17 BeurkG) | liefert einen vollständigen Entwurf |
| Anmeldung zum Handelsregister einreichen | Notariat (§ 12 HGB) | bereitet Angaben und Nachweise vor |
| Eintragung | Registergericht | erklärt Fristen und nächste Schritte |
| Rechtliche Prüfung des Einzelfalls | Anwaltschaft, im Rahmen der Beurkundung auch das Notariat | keine — das ist Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG) |
| Steuerliche Beratung und Gestaltung | Steuerberatung | erklärt Felder und Schwellen, berät nicht |
| Anmeldungen nach der Eintragung | Geschäftsführung | stellt Datenpakete und Fristen bereit |
Woran Sie gute Gründungssoftware erkennen
Rechtsgrundlagen sichtbar
Jede Prüfung nennt die Vorschrift, auf der sie beruht — etwa § 5 Abs. 3 GmbHG für die Summe der Nennbeträge. So können Sie und das Notariat nachvollziehen, warum ein Hinweis erscheint.
Musterprotokoll wörtlich
Der Entwurf folgt der Anlage zum GmbH-Gesetz ohne eigene Zusätze, denn beim Musterprotokoll sind Abweichungen vom Gesetz unzulässig. Fehlende Angaben bleiben markiert statt erfunden.
Beide Beurkundungswege
Video-Beurkundung und Termin vor Ort sind beschrieben, mit den Voraussetzungen für den Video-Termin wie eID, NFC-Smartphone und Notar-App.
Ablauf über die Eintragung hinaus
Einzahlung, Nachweis und Eintragung sind nur die Hälfte. Transparenzregister, Gewerbeanzeige, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Berufsgenossenschaft gehören mit Fristen in denselben Plan.
Klare Kosten
Der Preis der Software steht fest, und Notar- sowie Gerichtskosten werden getrennt ausgewiesen, weil sie auf jedem Weg direkt an Notariat und Gericht gehen.
Daten, die weiterleben
Firma, Sitz, Registerangaben und Gesellschafter werden nach der Gründung für Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschluss gebraucht. Software, die diese Daten weiterführt, spart doppelte Eingaben.
Was Software nicht leisten kann
Eine Software, die Angaben nach festen Regeln prüft und Formulare befüllt, ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§ 2 Abs. 1 RDG) — dafür sind Anwaltschaft und, im Rahmen der Beurkundung, das Notariat da. Für steuerliche Gestaltungsfragen ist die Steuerberatung die richtige Adresse.
Typische Fälle, die über eine Musterprotokoll-Gründung hinausgehen: mehr als drei Gesellschafter, mehrere Geschäftsführer mit besonderer Vertretungsregelung, Sacheinlagen mit Bewertungsfragen, Regelungen zu Anteilsübertragungen und Abfindungen, Beteiligungsstrukturen über Holdings mit steuerlichen Zielen sowie Tätigkeiten mit Erlaubnispflicht. Hier lohnt es sich, Beratung früh einzubinden.
Drei Wege im Vergleich
Die Wege schließen sich nicht aus. Viele Fragen lassen sich mit Software strukturiert vorbereiten, und für einzelne Punkte — etwa die steuerliche Einordnung des Geschäftsführergehalts — wird zusätzlich eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hinzugezogen.
| Kriterium | Direkt mit dem Notariat | Mit Gründungssoftware | Mit anwaltlicher oder steuerlicher Begleitung |
|---|---|---|---|
| Zusätzliche Kosten | keine | Preis der Software | Honorar nach Vereinbarung oder Vergütungsordnung |
| Vorbereitung der Daten | selbst, mit Rückfragen des Notariats | geführt, mit Prüfungen | durch die Beratung |
| Prüfung des Einzelfalls | Belehrung im Beurkundungstermin | nein | ja |
| Geeignet für | einfache Gründungen mit klaren Daten | Bargründungen mit Musterprotokoll | individuelle Satzungen, Sachgründungen, Gruppenstrukturen |
| Pflichten nach der Eintragung | selbst organisieren | im Ablaufplan enthalten | je nach Auftrag |
Fragen, die Sie vor der Auswahl stellen sollten
- Welche Gründungsfälle deckt die Software ab, und sagt sie ausdrücklich, wann ein Fall nicht passt?
- Folgt der Entwurf wörtlich der gesetzlichen Anlage, und sind die Prüfungen mit Paragrafen belegt?
- Ist der Preis einmalig oder ein Abonnement, und sind Notar- und Gerichtskosten getrennt ausgewiesen?
- Werden Online- und Präsenzbeurkundung unterstützt?
- Sind Transparenzregister, Gewerbeanzeige und steuerliche Erfassung enthalten oder als klar bepreiste Zusatzmodule verfügbar?
- Was passiert mit den Daten nach der Gründung — lassen sie sich für Buchhaltung und Jahresabschluss weiterverwenden?
Wo gruendung.io passt und wo nicht
- Passt: Musterprotokoll-Gründung mit Entwurf, Entwurf der Handelsregisteranmeldung, Geschäftsführer-Versicherung, Einzahlungsnachweis und Ablaufplan als PDF
- Passt: danach die Module Transparenzregister und Gewerbeanmeldung zu je 29 € sowie die steuerliche Erfassung, deren Ausfüllen kostenlos ist und deren Prüfung samt Übermittlung 35 € kostet
- Passt: Buchhaltung und Jahresabschluss der Gesellschaft danach auf derselben Plattform
- Passt nicht: individuelle Satzungen, Sachgründungen, mehr als drei Gesellschafter oder mehrere Geschäftsführer — dafür verweist die Software ausdrücklich an Notariat oder anwaltliche Beratung
gruendung.io ist für Bargründungen von GmbH und UG mit Musterprotokoll gebaut: bis zu drei Gesellschafter, natürliche Personen oder Gesellschaften, ein Geschäftsführer, Beurkundung per Video oder vor Ort. Das Erfassen und die Prüfungen sind kostenlos, das Gründungspaket kostet 199 € einmalig je Gründung; das Modul ist als Beta gekennzeichnet. Die Urkunde erstellt und beurkundet das Notariat, eine Rechts- oder Steuerberatung ist die Software nicht.
Häufige Fragen
Kann man eine GmbH komplett mit Software gründen?
Nein. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet und die Anmeldung zum Handelsregister öffentlich beglaubigt eingereicht werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG, § 12 HGB). Software bereitet Daten und Entwürfe vor und führt durch den Ablauf; den rechtlich wirksamen Teil übernimmt das Notariat, auf Wunsch auch per Video.
Ist Gründungssoftware eine Rechtsberatung?
Nein, solange sie Angaben nach festen Regeln strukturiert und prüft. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG) und bleibt Anwaltschaft und Notariat vorbehalten. Gute Software sagt deshalb deutlich, wann ein Fall Beratung braucht.
Was kostet eine Gründung mit gruendung.io insgesamt?
Die Software kostet 199 € einmalig je Gründung, das Erfassen und Prüfen ist kostenlos. Dazu kommen die Gebühren von Notariat und Registergericht, die Sie direkt bezahlen — bei zwei Gründern mit Musterprotokoll und 25.000 € Stammkapital im Rechenbeispiel rund 690 € — sowie die Gebühr der Gemeinde für die Gewerbeanzeige.
Lohnt sich Software, wenn das Notariat den Vertrag ohnehin vorbereitet?
Das Notariat braucht vollständige und widerspruchsfreie Angaben; je besser sie vorbereitet sind, desto weniger Rückfragen gibt es. Der größere Nutzen liegt oft nach dem Termin: Einzahlung, Nachweis, Transparenzregister, Gewerbeanzeige und Finanzamt mit ihren Fristen in einem Ablauf.
Brauche ich für die GmbH-Gründung einen Steuerberater?
Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Für Fragen wie Geschäftsführergehalt, Gewinnverwendung, Holdingstrukturen oder umsatzsteuerliche Sonderfälle ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater aber die richtige Unterstützung — auch neben einer Software.
Welche Software braucht die GmbH nach der Gründung?
Mindestens eine Lösung für die laufende Buchführung und den Jahresabschluss, denn die GmbH bilanziert ab dem ersten Tag und muss ihren Abschluss offenlegen. Dazu kommen die laufenden Steueranmeldungen. Auf der Plattform hinter gruendung.io stehen Buchhaltung und Jahresabschluss für dieselbe Gesellschaft bereit.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 2 GmbHG — Notarielle Form, Musterprotokoll, Video-Beurkundung
- § 17 BeurkG — Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notariats
- § 12 HGB — Elektronische Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form
- § 2 RDG — Begriff der Rechtsdienstleistung
Prüfen, ob Ihre Gründung passt
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